Verspätete Betriebskostenabrechnung durch Verschulden des WEG-Verwalters
[vc_row][vc_column][vc_column_text]Vielfach sind Vermieter von Eigentumswohnungen auf die WEG-Verwaltung angewiesen um den Mietern der Wohnungen eine Abrechnung über die Betriebskosten erteilen zu können. Nach § 556 Abs. 3 S. 2 BGB ist Mietern von Wohnungen gegenüber spätestens zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums eine Abrechnung mitzuteilen. Wird die Frist überschritten, können Nachforderungen nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Was aber, wenn die [...]