Bundesgerichts: Schadensersatzansprüche in der Mietwohnung können auch nach über 30 Jahren noch nicht verjährt sein
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr das Verhältnis der mietrechtlichen Verjährungsvorschriften zu den allgemeinen Verjährungsfristen abschließend geklärt und hierbei eine für Vermieter vorteilhafte Entscheidung getroffen. Abweichend von der Regelverjährungsfrist (3 Jahre zum Jahresende der Anspruchsentstehung) verjähren Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen der Mietsache schon nach 6 Monaten. Diese Verjährungsfrist hat der Gesetzgeber bewusst kurz bemessen um zeitnah Sicherheit für Vermieter und Mieter über den Bestand etwaiger Forderungen zu schaffen. Nach der einschlägigen Regelung des § 548 Abs. 1 BGB verjähren Ersatzansprüche [...]