Bundesgerichtshof: Schriftform des Mietvertrages bei Vertragsänderungen
Gerade bei gewerblichen Mietverträgen ist die Bindung an die Vertragslaufzeit für Vermieter und Mieter von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Damit ein Mietvertrag eine Bindung von über 1 Jahr entfaltet, ist die Schriftform einzuhalten. Grundsätzlich können Mietverträge auch mündlich - wirksam - abgeschlossen werden. Soll aber eine Bindung der Vereinbarungen von über 1 Jahr eintreten, ist die Einhaltung der Schriftform Voraussetzung für eine solche Bindung, was sich aus § 550 BGB ergibt: Wird der Mietvertrag für längere Zeit als [...]