Das Landgericht Mannheim hat nunmehr nach einem sehr langen Rechtsstreit durch Urteil vom 12.10.2022 bestätigt, dass der Mietspiegel der Stadt Mannheim ein qualifizierter Mietspiegel ist. Damit wird eine Vermutung für die Abbildung der ortsüblichen Vergleichsmiete geschaffen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
Die durch Rechtsanwalt Alexander R. Sauer vertretenen Mieter konnten damit über beide Instanzen erfolgreich die unzulässige – über den Mietspiegel hinausgehende – Mieterhöhung abwehren. Sowohl die Angriffe der Vermieterin gegen die Einhaltung wissenschaftlicher Standards waren im Ergebnis erfolglos. Ferner wurde durch die Gerichte die Argumentation zurückgewiesen, dass die Mieten der Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft GBG unberücksichtigt bleiben müssen, weil deren Mieten – so die Argumentation der Vermieterseite – zu niedrig seien. Der Versuch der klagenden Vermieterin, die durch den Mannheimer Grundeigentümerverein unterstützt wurde, das allgemeine Mietniveau in Mannheim übertrieben zu erhöhen ist insgesamt gescheitert.
Die eingeholten umfangreichen Sachverständigengutachten haben bestätigt, dass die notwendigen wissenschaftlichen Grundsätze bei der Erstellung des Mietspiegels eingehalten wurden. Insbesondere wurde aber auch die Argumentation der Klägerseite zurückgewiesen, nach der die innere Motivation des Vermieters dafür relevant sei, ob er ihm Rahmen der Mietspiegelerhebung berücksichtigt werden darf.
Damit können in Mannheim wieder ohne Unsicherheiten Vermieter und Mieter auf den qualifizierten Mietspiegel zurückgreifen um bei Mieterhöhungen deren Rechtmäßigkeit zu prüfen. Das in aller Regel mit Streit und viel Aufwand verbundene Vorgehen über 3 Vergleichsmieten und gesonderte Sachverständigengutachten ist damit nicht notwendig.
Urteil Landgericht Mannheim vom 12.10.2022 – 4 S 24/22
Berichterstattung zu diesem Verfahren:
Kurzmeldung Mannheimer Morgen vom 12.10.2022