Das Landgericht Mannheim hat in der „Mietspiegelklage“ den Antrag von Rechtsanwalt Sauer auf Ablehnung des bisherigen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit für begründet erklärt und damit die gegenläufigen Entscheidungen des Amtsgerichts Mannheim revidiert.

In dem öffentlichkeitswirksamen Verfahren versucht eine durch den hiesigen Grundeigentümerverband unterstützte Vermieterin, eine Mieterhöhung durchzusetzten, die weit über das Niveau des Mietspiegels der Stadt Mannheim hinausgeht. Die sich gegen die Klage wehrenden Mieter werden durch Rechtsanwalt Alexander Sauer vertreten. Es handelt sich um einen generellen Angriff gegen die Vermutungswirkung des Mietspiegels für die ortsübliche Vergleichsmiete.

Der bisher durch das Amtsgericht ausgewählte Sachverständige hat sich in einem bundesweiten Medium derart abwertend und „feindlich“ gegen das Mietspiegelsystem geäußert, dass er von den Beklagten nicht mehr als unbefangen gesehen werden kann. Das Landgericht Mannheim hat in dem zu entscheidenden Beschwerdeverfahren diese Auffassung bestätigt. Nunmehr ist durch das Gericht ein neuer – neutraler – Gutachter zu bestimmen.

Artikel Mannheimer Morgen vom 04.01.2020