Eigenbedarfskündigung und Mietvertragsbefristung – BGH bestätigt LG Mannheim
Erbengemeinschaften sind als solche nicht rechtsfähig. Folge ist, dass eine Erbengemeinschaft nicht Partei eines Vertrages werden kann (vgl. BGH, NJW 2002, 3389) . Gerade im Mietrecht findet man in der Praxis eine Vielzahl von Verträgen vor, in denen - in der Regel auf als Vermieter - eine Partei als Erbengemeinschaft bezeichnet wird (z.B. Erbengemeinschaft Erben). In diesen Fällen besteht Unklarheit über die tatsächliche Identität des Vertragspartners. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden regelmäßig die Mitglieder der Erbengemeinschaft Partei [...]