Der von uns vor dem Bundessozialgericht vertretene Mandant hat gegen das Jobcenter Ludwigshafen obsiegt. Die Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II wurden entgegen der Auffassung des beklagten Jobcenters nicht durch ein schlüssiges Konzept ermittelt und wurde zu gering angesetzt. Das beklagte Jobcenter ist bereits vor dem Sozialgericht Speyer und vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz unterlegen, die auf die Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde des beklagten Jobcenters wurde nunmehr durch das Bundessozialgericht zurückgewiesen.

Entscheidung des Bundessozialgerichts B 14 AS 140/14 B vom 01.12.2014