Die Vorbehaltszahlung des Mieters als Kündigungsgrund?
Nach § 535 Abs. 2 BGB ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten. Der Gesetzgeber regelt ferner in § 556 b Abs. 1 BGB für das Wohnraummietrecht, dass die Miete zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten ist, nach denen sie bemessen ist. In der Regel wird eine monatliche Miete vereinbart, maßgeblich ist also der 3. Werktag. Hierbei gelten Samstag nach der herrschenden Rechtsprechung nicht als Werktage (BGH Urteil [...]