Wir sind eine moderne Kanzlei mit Schwerpunkt im Zivilrecht und Immobilienrecht. Jahrzehnte Erfahrung setzen wir zum Vorteil unserer Mandanten ein. Auch über unsere Schwerpunkte hinaus beraten und vertreten wir Mandanten in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Mandaten. Nach Möglichkeit wird eine außergerichtliche Lösung gesucht, eine gerichtliche Auseinandersetzung brauchen unsere Mandanten aber nicht zu scheuen.
ALEXANDER R. SAUER • SEBASTIAN F. HÖFLE • HANS H. HÖFLE
Verspätete Betriebskostenabrechnung durch Verschulden des WEG-Verwalters
[vc_row][vc_column][vc_column_text]Vielfach sind Vermieter von Eigentumswohnungen auf die WEG-Verwaltung angewiesen um den Mietern der Wohnungen eine Abrechnung über die Betriebskosten erteilen zu können. Nach § 556 Abs. 3 S. 2 BGB [...]
Bundesgerichtshof äußert sich zur Rechtzeitigkeit der Mietzahlung
[vc_row][vc_column][vc_column_text]Nach § 535 Abs. 2 BGB ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten. Der Gesetzgeber regelt ferner in § 556 b Abs. 1 BGB für das [...]
Die Vorbehaltszahlung des Mieters als Kündigungsgrund?
Nach § 535 Abs. 2 BGB ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten. Der Gesetzgeber regelt ferner in § 556 b Abs. 1 BGB für das [...]
Unzulässige Verflechtung von Makler und "Drittem"
Maklers Müh ist oft umsonst - ein Satz der seine Berechtigung hat, auch schon vor dem Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Wohnungen. Zum sieht § 652 BGB für den Maklervertrag [...]



